Grundversorgung Strom
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Mitteilung über den Grundversorger zum 01.01.2025 gemäß §36 Abs. 2 EnWG
Bezeichnung des Konzessionsgebiets: Gemeinde Hirschberg
Name des festgestellten Grundversorgers (Strom):
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
www.enbw.com